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Strategie & Umsetzung

Steueroptimiert auswandern

Strategie, Strukturierung und Umsetzung. Damit dein Wegzug aus dem DACH-Raum steuerlich sauber wird. Und bleibt.

Wer den DACH-Raum verlässt, hört nicht automatisch auf, dort steuerpflichtig zu sein. Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Entstrickung erwischen jeden, der ohne Plan geht. Wir entwickeln den Plan. Und setzen ihn um.

7 Steuerfallen

Was dein Herkunftsland nicht loslässt

Der Koffer ist gepackt. Die Wohnung gekündigt. Das Land verlassen. Aber das Finanzamt? Bleibt.
Wer ohne Plan auswandert, läuft sieben Steuerfallen direkt entgegen. In Deutschland. In Österreich. Auf andere Weise auch in der Schweiz.

1

Wegzugsbesteuerung

In Deutschland (§6 AStG) und Österreich (§27 Abs. 6 EStG) wird der Wegzug bei Anteilen ab bestimmten Beteiligungshöhen wie ein fiktiver Verkauf behandelt. Stille Reserven werden aufgedeckt und versteuert, als hättest du die Anteile verkauft. In Deutschland seit 2022 regelmäßig sofort fällig, mit Ratenzahlung über sieben Jahre. Die alte zinslose Dauerstundung für EU- und EWR-Wegzüge ist entfallen. In der Schweiz gibt es keine Wegzugsbesteuerung im engeren Sinn, dafür aber kantonale Besonderheiten bei Beteiligungen und Pensionskassenkapital.

2

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Deutsches Recht (§2 AStG): Wer in ein Niedrigsteuerland zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig. Auf zahlreiche Einkommensarten mit Deutschlandbezug. Krypto, Wertpapiere und Beteiligungen eingeschlossen. Österreich kennt eine vergleichbare Logik in mehreren Konstellationen, allerdings nicht in dieser breiten Form. Wer aus Deutschland wegzieht, sollte §2 AStG immer auf dem Schirm haben.

3

Beschränkte Steuerpflicht auf inländische Einkünfte

Auch nach dem Wegzug bleiben bestimmte Einkünfte im Herkunftsland steuerpflichtig: Mieteinnahmen aus Immobilien, deutsche oder österreichische Renten, Einkünfte aus inländischen Gewerbebetrieben, Vergütungen aus Aufsichtsratstätigkeiten. Die Steuerpflicht entfällt nicht, sie wird nur enger. Wer das übersieht, vergisst Steuererklärungen einzureichen und sammelt Nachzahlungen.

4

Entstrickungsbesteuerung

Sobald Vermögen oder Wirtschaftsgüter aus dem deutschen oder österreichischen Besteuerungsrecht herausfallen, behandeln die Finanzämter das wie einen Verkauf. Auch wenn nichts verkauft wurde. Auch wenn kein Euro geflossen ist. Besonders relevant bei Sitzverlegungen, internationalen Holdings und betrieblichen Vermögenswerten.

5

Verwertungstatbestand

Wer nach dem Wegzug weiter für Auftraggeber im Herkunftsland arbeitet, riskiert, dass diese Einkünfte trotz ausländischem Wohnsitz dort steuerpflichtig bleiben. Besonders relevant für Berater, Freiberufler und digitale Nomaden.

6

Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Inlandsbezug

Hier wird es teuer und wird gerne vergessen. In Deutschland gilt die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf weltweites Vermögen noch fünf Jahre nach dem Wegzug, wenn der Erblasser oder Schenker Deutscher ist (für Wegzüge in Nicht-DBA-Staaten sogar bis zu zehn Jahre). In Österreich wurden Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschafft, dafür gilt aber für Immobilien die Grunderwerbsteuer mit teilweise hohen Sätzen. In der Schweiz ist die Regelung kantonal und unterscheidet sich je nach Wohnsitzkanton der Beteiligten erheblich. Internationale Schenkungen und Erbfälle erfordern Doppelbesteuerungsabkommen-Prüfung in fast jedem Fall.

7

Lebensmittelpunkt schlägt Anmeldung

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet keine Steuerpflicht. Das Finanzamt prüft den Lebensmittelpunkt: Wohnung, Familie, soziale Bindungen, Bankkonten, wirtschaftliche Anknüpfungspunkte. Die 183-Tage-Regel allein reicht in keinem DACH-Staat.

Jeder dieser Punkte ist vermeidbar. Mit einer sauberen Strategie. Vor dem Wegzug.

6 Aufgaben

Was wir für dich umsetzen

Sechs konkrete Aufgaben. Wir arbeiten mit deinem Steuerberater zusammen. Hast du keinen oder brauchst du einen Spezialisten für internationale Themen, vermitteln wir den passenden Partner.

01

Zielland identifizieren

Welche Länder passen zu deiner Lebenssituation, deinem Vermögen, deinem Geschäftsmodell und deinem Zeithorizont? Wir kennen die Steuerregime, die Aufenthaltsanforderungen und die praktischen Tücken vor Ort. Du bekommst eine kurze Liste sinnvoller Optionen statt einer endlosen Sammlung von Möglichkeiten.

02

Steuerrisiken aus dem Herkunftsland identifizieren

Wir prüfen systematisch, welche Steuertatbestände dein Wegzug auslöst. Wegzugsbesteuerung, Entstrickung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, Erbschaft- und Schenkungsteuer-Nachwirkung. Du weißt am Ende, was dich der Wegzug heute kostet und welche Verpflichtungen die nächsten zehn Jahre bestehen bleiben.

03

Rechtssicherheit herstellen

Wir koordinieren mit deinem Steuerberater im Herkunftsland und mit dem Steuerberater im Zielland. Wo es Sinn ergibt, holen wir eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Das ist der Unterschied zwischen einer Vermutung und einer abgesicherten Position.

04

Den Wegzug steuerlich planen

Wann muss wer informiert werden? Welche Anmeldungen, Abmeldungen und Formulare sind in welcher Reihenfolge fällig? Welche letzten Steuererklärungen müssen eingereicht werden? Wir bauen den Zeitplan und stellen sicher, dass keine Frist gerissen wird.

05

Strukturen sauber aufsetzen

Holdings, Stiftungen, operative Gesellschaften im neuen Land. Wir gründen, strukturieren und koordinieren, was deine neue Aufstellung braucht. International und mit Blick auf Substanz, Compliance und langfristige Tragfähigkeit.

06

Laufend dranbleiben

Wir begleiten dich auch nach dem Wegzug. Gesetze ändern sich. Lebenssituationen ändern sich. Wenn du in zwei Jahren in ein anderes Land weiterziehen möchtest oder wenn ein neues Geschäftsmodell hinzukommt, sind wir der Ansprechpartner, der die ganze Struktur kennt.

Zwei Einstiegspunkte

Wie wir vorgehen

Zwei Einstiegspunkte. Je nachdem, wo du im Prozess stehst.

Option 1

Steuerliche Standortbestimmung

Viele wollen erst einmal mit jemandem reden, der die Materie kennt. Eine Stunde, einmalig, keine weiteren Verpflichtungen. Du beschreibst deine Situation. Wir zeigen dir, welche Risiken und welche Chancen wir sehen.

Mehr ist es nicht. Wenn du danach weitermachen willst, weißt du, wo du uns findest. Wenn nicht, hast du trotzdem mehr Klarheit als vorher.

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Option 2

Der volle Fahrplan-Prozess

Wer den ganzen Weg gehen will, durchläuft drei Schritte. Vom ersten Gespräch bis zur funktionierenden Struktur im neuen Wohnsitzland.

01

Schritt 1: Erstgespräch

Wir lernen deine Situation kennen. Vermögen, Unternehmen, familiäre Bindungen, Zeitvorstellung. Du lernst uns kennen. Am Ende weißt du, ob wir der richtige Partner sind. Wir wissen, ob wir dir helfen können.

02

Schritt 2: Intensiv-Workshop. Ein Tag. Nur deine Situation.

Steuern. Pässe. Strukturen. Banking.

Wir setzen uns einen Tag zusammen und gehen deine Situation systematisch durch. Zielländer. Steuerliche Tatbestände im Herkunftsland. Strukturierung von Unternehmen, Vermögen, Familienkonstellation. Reihenfolge. Zeitachse.

Du gehst mit einem Fahrplan nach Hause. Keine 80-Seiten-Studie. Keine Liste mit Optionen, die du selbst sortieren musst. Ein klarer Plan, was wann passiert.

03

Schritt 3: Umsetzung

Wir setzen den Fahrplan um. Was wir selbst machen können, machen wir. Was Spezialisten machen müssen (dein Steuerberater, ein Notar im Zielland, eine Behörde), koordinieren wir. Du hast einen Ansprechpartner. Wir managen den Rest.

50+ Länder im Überblick

Wohin? 50+ Länder im Überblick

Die Frage ist nicht: Wohin will ich? Die Frage ist: Welche steuerliche Logik passt zu mir? Sieben Kategorien, in die sich die meisten attraktiven Wohnsitzländer einordnen lassen. Jedes Land verlinkt auf unseren ausführlichen Guide.

1. Steueroasen mit 0% Einkommensteuer

Für Privatiers und Unternehmer mit liquidem Vermögen. Keine Einkommensteuer, dafür Mindestaufenthalt, Vermögensnachweis oder Investmentanforderungen.

2. Territorialprinzip: Auslandseinkünfte dauerhaft steuerfrei

Du wohnst dort, dein Geld wird woanders verdient. Auslandseinkünfte werden nicht besteuert. Inlandseinkünfte schon. Funktioniert besonders gut für Unternehmer mit ausländischer Holding oder digitalen Geschäftsmodellen.

3. Non-Dom-Regime

Du hast deinen Wohnsitz im Land, deinen steuerlichen Domicile aber woanders. Auslandseinkünfte werden nur besteuert, wenn sie ins Land überwiesen werden (Remittance-Basis). Klassisch britisches Modell, in mehreren europäischen Staaten verfügbar.

4. Pauschalbesteuerung und Sonderregime für Zuzügler

Spezielle Steuerregime, die wohlhabende Neuankömmlinge anziehen sollen. Pauschale Steuersätze, Caps oder berufsspezifische Regelungen.

5. Befristete Steuerfreiheit für Neuankömmlinge

Auslandseinkünfte bleiben für eine festgelegte Anzahl von Jahren steuerfrei. Danach gilt das normale Steuerregime des Landes. Strategisch interessant für definierte Lebensphasen.

6. Niedrigsteuerländer mit Flat Tax

Pauschale, niedrige Einkommensteuersätze für alle Einkünfte. Einfach, transparent, planbar.

7. Sonstige attraktive Sonderregelungen

Spezialfälle, die nur in bestimmten Konstellationen Sinn ergeben. IT-Spezialisten, EU-Pässe für bestimmte Pazifikregionen, US-spezifische Konstellationen, kein CRS.

Welche Kategorie zu dir passt, klärt sich im Erstgespräch.

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Steuerrecht

Steuerrecht im Detail

Achtzehn Themen, die jeder kennen sollte, der über den Wegzug nachdenkt. Der Schwerpunkt liegt auf dem deutschen Steuerrecht, weil die meisten Mandanten aus Deutschland kommen. Für österreichische und Schweizer Konstellationen gelten in vielen Fällen vergleichbare Mechanismen mit anderen Vorschriften. Alle Guides liegen ausführlich auf unserer Schwesterseite Wohnsitzausland.com.

Das Team

Wer hinter der Beratung steht

Sebastian Sauerborn, Gründer Perspektive Ausland
Co-Host Perspektive Ausland

Sebastian Sauerborn

Hat Deutschland im Jahr 2000 verlassen. Seitdem in der Schweiz, in den USA, in Malta, in Irland, im Vereinigten Königreich und in Schottland gelebt. Berät seit über zwei Jahrzehnten deutschsprachige Unternehmer und Investoren bei Auswanderung, internationaler Steuerplanung und Vermögenssicherung. Co-Host von Perspektive Ausland.

Daniel Taborek, Co-Host Perspektive Ausland
Co-Host Perspektive Ausland

Daniel Taborek

Co-Host von Perspektive Ausland. Bringt operative Beratungserfahrung in steuerlichen und unternehmerischen Auslandsthemen ein und sorgt im Podcast für die kritischen Rückfragen, die der Hörer eigentlich stellen möchte.

Spezialisten im Hintergrund

Hinter uns steht ein gewachsenes Netzwerk an Spezialisten in den wichtigsten Zielländern: Steuerberater, Anwälte, Notare, Banker und Behördenkontakte. Wir wählen für jede Mandantensituation aus, wer eingebunden wird. Du hast einen Ansprechpartner. Wir koordinieren den Rest.

FAQ

Häufige Fragen

Erstgespräch

Bereit für das Erstgespräch?

Wer den DACH-Raum sauber verlässt, plant das Jahr davor. Buche ein Erstgespräch und wir klären, ob wir zusammen arbeiten können.

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Noch nicht so weit? Trag dich in unseren Verteiler ein. Du bekommst regelmäßig kompakte Einordnungen zu Auswanderung, Steuern und internationaler Strukturierung.

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Podcast

Verwandte Folgen aus der Show

Drei Episoden für den Einstieg ins Thema. Die ganze Bibliothek findest du unter Aktuelle Folgen.

🎙️Wegzugsbesteuerung / § 6 AStG
Episode ausstehend

Sebastian wählt die Episode für diesen Slot aus.

🎙️Zielland-Episode (z.B. Portugal NHR 2.0, Dubai, Malta)
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🎙️Strategisches Konzept (Lebensmittelpunkt, Sitzverlegung, § 2 AStG)
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